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Zahnentfernung

Bei starker Schädigung an Zähnen und/oder unzureichendem Platz im Kiefer kann eine Zahnentfernung notwendig sein. Bevor es dazu kommt, werden in unserer Zahnarztpraxis in Winterthur alle zur Verfügung stehenden zahnerhaltenden Möglichkeiten abgewogen.
 

Wann eine Zahnentfernung sinnvoll ist

Es gibt unterschiedliche Ursachen für die Notwendigkeit einer Zahnentfernung, die abhängig vom individuellen Gebiss des Patienten sind. Bei irreversibler Schädigung der Zahnsubstanz durch Karies oder äussere mechanische Einwirkungen kann eine Zahnextraktion aus zahnmedizinischer Sicht sinnvoll sein. Auch chronische Entzündungsprozesse am Zahnnerv mit Beteiligung des Kieferknochens machen eine Zahnentfernung unumgänglich. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sich die vorhandenen Entzündungsherde über Gebiss oder Kiefer ausbreiten und zu weiteren umfangreichen Gesundheitsschäden führen. Wenn der Zahnhalteapparat stark beschädigt wird, wie es etwa bei einer fortgeschrittenen Parodontitis der Fall sein kann, empfehlen wir eine Extraktion des betroffenen Zahnes. Kieferzysten, also mit Flüssigkeit gefüllte Hohlräume im Kiefer, die von einzelnen Zähnen hervorgerufen werden, können eine Zahnentfernung ebenfalls notwendig machen. Darüber hinaus gibt es kieferorthopädische Ursachen für die Notwendigkeit einer Zahnextraktion. So zum Beispiel bei einem zu kleinen Kiefer, der nicht alle Zähne ohne die Gefahr einer Zahnfehlstellung aufnehmen kann, wie es häufig beim Durchbruch von Weisheitszähnen der Fall ist.
 

Ablauf einer Zahnentfernung

Vor der Empfehlung zur Entfernung eines Zahnes wird in unserer Zahnarztpraxis Winterthur ein umfassendes Gesamtbild der Zahngesundheit sowie der spezifischen Problematik erstellt. Dies bildet die Grundlage für weitere mögliche Behandlungsschritte. Gemeinsam mit unseren Patienten entscheiden wir über das weitere Vorgehen.

Im Fall einer Zahnextraktion reicht in den meisten Fällen eine lokale Betäubung aus. Wünscht  der Patient ergänzende Anästhesie- oder Beruhigungsmassnahmen oder aber ist ein umfassender Eingriff notwendig, können wir den Eingriff auch unter Vollnarkose oder Analgosedierung durchführen.

Bei einer Zahnentfernung wird der betroffene Zahn zunächst behutsam gelockert, damit er aus dem knöchernen Zahnfach gehoben werden kann. Wenn entzündliche Prozesse am Zahn zu einer Schädigung des Zahnfachs geführt haben, muss die umliegende Knochensubstanz ergänzend stabilisiert werden. Gleichzeitig wird der Patient mit einem provisorischen Zahnersatz versorgt. Insbesondere im Frontzahnbereich erhält der Patient auf Wunsch sofort eine entsprechende provisorische Übergangslösung. Die anschliessende Heilungsphase erstreckt sich über etwa vier Wochen.
 

Zahnersatz nach einer Zahnentfernung

Bei einer Weisheitszahnentfernung bedarf es keiner Lösung für einen Zahnersatz. Darüber hinaus bieten wir vier Lösungen an, um Zahnlücken oder Mehrzahnlücken mit einem langfristigen Zahnersatz zu versorgen. Dabei wird zwischen abnehmbarem und festsitzendem Zahnersatz unterschieden.

Für den Fall, dass alle Zähne eines Kiefers entfernt werden müssen, werden diese mit einer vorläufigen und herausnehmbaren Prothese ersetzt. Im Anschluss an die etwa zweimonatige Abheilphase kann solch eine Mehrzahnlücke mit einer Zahnimplantatlösung versorgt werden. Bei der Entfernung eines einzelnen Zahns wird die entstandene Lücke mit einem festsitzenden Zahnimplantat versorgt. Bei defekten Nachbarzähnen bietet sich ausserdem eine konventionelle Brückenlösung an.


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Letzten Endes entscheiden Sie als Patient über die für Sie beste Lösung. Gerne klären wir mit Ihnen in einem individuellen Beratungsgespräch den erforderlichen zeitlichen und finanziellen Aufwand für einen Zahnersatz. Vereinbaren Sie dazu gerne einen unverbindlichen Beratungstermin in unserer Zahnarztpraxis in Winterthur. Erreichen Sie uns telefonisch unter 052 511 02 07 oder schreiben Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular.

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